Grundlegende Informationen zum Rehabilitationssport/ Informationen für den Arzt
1.Antrag auf Förderung von Rehabilitationssport/Funktionstraining
Nach § 43 Sozialgesetzbuch V darf Rehabilitationssport als ergänzende Leistung zur Rehabilitation verordnet werden.
Das Bugdet wird durch diese Verordnung nicht belastet
2. seit 1. Oktober 2003: § 44 SGB IX ist leistungsrechtliche Grundlage für Rehabilitationssport; jeder Mensch mit Behinderung oder jeder von Behinderung bedrohte Mensch hat einen Rechtsanspruch auf Rehabilitationssport
3. Voraussetzung für Kostenübernahme:
Verordnung durch den Arzt, in der Diagnose, die Gründe für die Notwendigkeit des Rehabilitationssports, die zeitliche Dauer und die Anzahl der wöchentlich notwendigen Übungsstunden sowie eine Empfehlung für die Auswahl der geeigneten Sportart enthalten sind; seit 2003 1. Verordnung 50 Übungseinheiten in 18 Monaten
Indikationen für Rehabilitationssport/ praktische Umsetzung
Der Rehabilitationssport im Verein richtet sich an alle, die aufgrund einer chronischen oder immer wiederkehrenden Erkrankung Probleme haben, ihren Alltag zu bewältigen.
Hierzu zählen:
Erkrankungen der Wirbelsäuleø
Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates
Erkrankungen der oberen und unteren Extremitätø
Haltungsschwächen und Haltungsschädenø
Arthrose und Arthritis der Gelenkeø
Zustand nach Prothesen- und Endoprothesenversorgungø
Rheumatische Erkrankungenø
Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystemsø
Chronische Nierenerkrankungenø
Stoffwechselerkrankungenø
Innerhalb des Rehabilitationssportes wird durch gezielte Gymnastik, Kräftigung der stabilisierenden Muskulatur, Dehnung der verkürzten Muskulatur sowie Techniken der Mobilisierung und Entspannung versucht, die Körperfunktionen zu stabilisieren und den Beschwerden entgegenzuwirken.
Der Rehabilitationssport ist ein kontinuierlicher Prozess und sollte daher über einen längeren Zeitraum durchgeführt werden.
Als Rehabilitationssportarten anerkannt sind:
Trockengymnastik, Wassergymnastik, Bewegungsspiele, Walking, Gymnastik für spezielle Indikationen wie Osteoporose, chronische Polyarthritis, Fibromyalgie, Morbus Bechterew, Zustand nach Endoprothesenversorgung etc.
Rehabiliationssport kann nur in einem Verein durchgeführt werden, der dem Deutschen Behinderten Sportverband angeschlossen ist und Übungsleiter mit der entsprechenden Fachausbildung nachweist.
Der Rehasportverein Well und Fit e.V. Büren verfügt über diese Vorraussetzungen und bietet eine Vielfalt an Kursen für die entsprechenden Indikationen an. Für die Dauer der Verordnung und darüber hinaus kann der Patient Mitglied in unseren Rehasportverein werden und an allen Kursen (entsprechend der Verordnung) teilnehmen.
Die o.g. Anträge erhalten Sie bei Ihrem Arzt oder unter 02951/ 937698
Ihr Ansprechpartner in Sachen Rehabilitationssport: Angelika Wieseler